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Allgemeine Geschäftsbedingungen –
Martha Lee GmbH

Agentur: Martha Lee GmbH

Hauptsitz: Eisenbahnstrasse 19, 8840 Einsiedeln, Schweiz

Atelier: Mühlebachstrasse 41, 8800 Thalwil, Schweiz

UID: CHE-264.214.177

E-Mail: info@marthalee.ch
Web: www.marthalee.ch
Stand: 01.2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote, Offerten, Auftragsbestätigungen und Leistungen der Agentur, insbesondere in den Bereichen Webseiten (Konzeption, Design, Entwicklung), Grafikarbeiten, Foto- und Videoarbeiten, Branding/Corporate Design, Social Media, SEO/GEO, Marketing und Strategie, Projektleitungen, Schulungen/Workshops sowie damit zusammenhängende Beratungsleistungen.

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1.2 Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn die Agentur diesen schriftlich zustimmt.

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1.3 Individuelle Vereinbarungen (z. B. Offerte, Leistungsbeschreibung, Paketumfang wie „Startup-Paket“) gehen diesen AGB vor.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

2.1 Angebote der Agentur sind – sofern nicht anders angegeben – unverbindlich und befristet (i. d. R. 30 Tage).

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2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur,
b) schriftliche Annahme der Offerte durch die Kundschaft (auch per E-Mail oder Mobile Nachricht),
c) Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur.

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2.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus Offerte/Bestätigung (inkl. Paketbeschreibung, Meilensteine, Anzahl Korrekturschleifen, Lieferformate etc.). Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs gelten als Zusatzleistungen.

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2.4 Zusatzleistungen / Leistungsänderungen: Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung enthalten sind und die während des Projektverlaufs zusätzlich gewünscht, erforderlich oder beauftragt werden (z. B. zusätzliche Seiten/Inhalte, zusätzliche Korrekturschleifen, Erweiterungen von Funktionen, zusätzliche Abstimmungen/Projektleitung, nachträgliche Konzept- oder Designanpassungen), gelten als Zusatzleistungen. Diese Zusatzleistungen werden – auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis im Einzelfall – nach effektivem Aufwand zum in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung vereinbarten Stundenansatz in Rechnung gestellt, sofern die Parteien keine abweichende Pauschale schriftlich vereinbaren.

3. Preise, Abrechnung, Spesen

3.1 Leistungen werden je nach Vereinbarung abgerechnet als:
a) Stundenaufwand zum vereinbarten Stunden-/Tagessatz,
b) Pauschalpaket (z. B. „Startup-Paket“) gemäss Paketumfang.

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3.2 Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Umfang enthalten sind (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen, zusätzliche Seiten, neue Konzepte, unerwartete technische Anforderungen, Content-Erstellung, Stockmaterial, Übersetzungen etc.), werden nach Aufwand abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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3.3 Spesen (z. B. externe Tools/Plugins/Lizenzen, Schriftlizenzen, Stockfotos, Druckkosten, Hosting/Domains) werden nur verrechnet, wenn vereinbart oder notwendig und transparent ausgewiesen. Für Reisezeit und Fahrkosten gilt Ziff. 3.4.

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3.4 Reisezeit und Fahrkosten (Hin- und Rückfahrt): Sofern nicht anders vereinbart, werden Fahr- und Reiseleistungen zusätzlich verrechnet. Für Fahrspesen werden CHF 1.20 pro km in Rechnung gestellt. Übersteigt die gesamte Reisezeit (Hin- und Rückfahrt) pro Termin 1 Stunde, wird die darüber hinausgehende Reisezeit mit CHF 90.– pro Stunde verrechnet.

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3.5 Abonnemente (Wartung, Support, Betreuung):

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3.5.1 Abrechnungsperiode und Vorauszahlung
Wartungs-, Support- und Betreuungsabos werden – sofern nicht anders vereinbart – periodisch im Voraus abgerechnet (z. B. monatlich, quartalsweise oder jährlich).

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3.5.2 Sofern ein Abo ein Zeitkontingent umfasst (z. B. Stunden pro Abrechnungsperiode), gilt dieses Kontingent ausschliesslich für die jeweilige Abrechnungsperiode. Nicht beanspruchte Zeiten verfallen am Ende der Abrechnungsperiode und werden weder ausbezahlt noch in nachfolgende Perioden übertragen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

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3.5.3 Bereits bezahlte Abo-Beträge werden nicht (auch nicht anteilig) rückerstattet, sofern nicht anders vereinbart. Die Leistungen können bis zum Ende der bezahlten Abrechnungsperiode bezogen werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen, Verzug

4.1 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.

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4.2 Bei Projekten/Paketen kann die Agentur Abschlagszahlungen verlangen, z. B.: 50% bei Auftragserteilung, 50% bei Abnahme (oder nach Meilensteinen).

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4.3 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen zurückzubehalten, Übergaben zu pausieren sowie Zugänge/Lieferungen bis zur Zahlung aufzuschieben.

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4.4 Ab der zweiten Mahnung kann die Agentur eine Mahngebühr von CHF 20.– pro Mahnung verrechnen. Zudem schuldet die Kundschaft ab Verzug einen Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR). Inkassokosten können im gesetzlich zulässigen Rahmen verrechnet werden.

5. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

5.1 Die Kundschaft stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben bereit (z. B. Texte, Bilder, Logos, CI-Guidelines, Hosting-/Domainzugänge, AnsprechpartnerInnen, etc.).

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5.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend. Mehraufwand (z. B. zusätzliche Koordination, Wartezeiten, erneute Planung) kann nach Aufwand verrechnet werden.

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5.3 Die Kundschaft stellt sicher, dass sie alle erforderlichen Rechte an gelieferten Inhalten besitzt (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, soweit gesetzlich zulässig.

6. Termine, Fristen, Projektorganisation

6.1 Termine/Deadlines sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

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6.2 Projektarbeit erfolgt auf Basis eines abgestimmten Vorgehens (z. B. Briefing, Konzept, Design, Umsetzung, Anpassungen, Tests & Bugfixing, Launch). Freigaben erfolgen schriftlich (E-Mail genügt).

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6.3 „Change Requests“ (Änderungswünsche) nach Freigabe können Zeitplan und Kosten beeinflussen.

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6.4 Projektbedingte Verzögerungen / Terminverschiebungen: Im Projektverlauf können trotz sorgfältiger Planung unerwartete Verzögerungen eintreten. Dazu zählen insbesondere verzögerte oder fehlende Rückmeldungen/Freigaben der Kundschaft, verspätete Lieferung von Inhalten (Texte, Bilder, Zugangsdaten), zusätzliche Abstimmungsrunden, Änderungs- und Erweiterungswünsche (z. B. weitere Umsetzungen, zusätzliche Seiten, zusätzliche Entwürfe/Konzepte, zusätzliche Korrekturschleifen), Prioritäts- oder Scope-Änderungen sowie technische Hindernisse (z. B. Einschränkungen durch bestehende Systeme, Plugin-/Theme-/Framework-Konflikte, Hosting-/Server-Probleme, Drittanbieter-Ausfälle oder Sicherheits-/Update-Themen). Solche Umstände können zu Terminverschiebungen führen und bewirken, dass die Agentur vereinbarte Timelines nicht vollständig einhalten kann. Die Agentur informiert die Kundschaft möglichst frühzeitig über absehbare Verzögerungen und ist bemüht, den Projektfortschritt sowie neue Termine pragmatisch und transparent zu koordinieren.

7. Korrekturschleifen und Abnahme

7.1 Sofern im Angebot/Paket nicht anders definiert, sind 2 Korrekturschleifen pro Deliverable (z. B. Logoentwurf, Key Visual, Weblayout, etc.) enthalten. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand verrechnet.

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7.2 Die Kundschaft prüft Lieferungen zeitnah. Erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

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7.3 Bei Webseiten gilt die Abnahme spätestens mit Live-Schaltung.

8. Nutzungsrechte, Eigentum, Referenznennung

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen bei der Agentur. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf die Kundschaft über.

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8.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält die Kundschaft die in Offerte/Auftragsbestätigung beschriebenen Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen (z. B. Designs, Grafiken, Website). Diese Nutzungsrechte sind in der Regel zeitlich und räumlich unbeschränkt. An Logos, Wort-/Bildmarken und weiteren Corporate-Design-Elementen, die individuell für die Kundschaft entwickelt wurden, erhält die Kundschaft exklusive Nutzungsrechte; die Agentur verwendet diese nicht für andere Kundschaft. Übrige Arbeitsergebnisse werden nicht exklusiv lizenziert. Das bedeutet: Die Kundschaft darf die Ergebnisse wie vereinbart nutzen, und die Agentur darf gleichzeitig ihr Know-how sowie wiederverwendbare Bestandteile (z. B. Methoden, Arbeitsprozesse, generische Code-Bausteine, Templates, Komponenten oder technische Lösungsansätze) auch in anderen Projekten weiterverwenden, solange dadurch keine vertraulichen Informationen der Kundschaft offengelegt werden.

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8.3 Offene Dateien / Quellfiles: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liefert die Agentur der Kundschaft die finalen Resultate in den vereinbarten Formaten (z. B. PDF, PNG/JPG, SVG, exportierte Logos, finale Web-Inhalte bzw. der veröffentlichte Stand der Website).
Offene Arbeitsdateien und Quellfiles (z. B. Figma-Dateien, InDesign-/Illustrator-/Photoshop-Dateien, Projektdateien, Packages, Repository/Source Code, technische Konfigurationen, Komponenten-Bibliotheken) sind nicht automatisch Bestandteil der Leistung.
Die Übergabe solcher offenen Dateien/Quellfiles erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart ist (z. B. in Offerte/Auftragsbestätigung) und kann – je nach Aufwand für Aufbereitung, Bereinigung, Dokumentation und Übergabe – zusätzlich verrechnet werden.

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8.4 Drittmaterial (Schriften, Stockfotos, Plugins, Templates, Libraries) unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen. Lizenzkosten trägt die Kundschaft, sofern nicht anders vereinbart.

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8.5 Die Agentur darf die Zusammenarbeit und Ergebnisse als Referenz verwenden (Website, Portfolio, Social Media), sofern die Kundschaft dem nicht schriftlich widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

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8.6 Eine exklusive Nutzung weiterer Arbeitsergebnisse (vgl. Ziff. 8.2) bedarf einer schriftlichen Regelung gegen Aufpreis.

9. Webleistungen: Hosting, Wartung, Inhalte, Drittanbieter

9.1 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Agentur kein Hosting und keine dauerhafte Betriebsverantwortung.

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9.2 Wartung/Support (Updates, Backups, Security, Content-Pflege) sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn ein Wartungspaket/Service vereinbart wurde.

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9.3 Bei Einbindung von Drittanbietern (z. B. Newsletter-Tools, CRM, Zahlungsanbieter, Analyse- und Buchungs-Tools) ist die Agentur nicht verantwortlich für deren Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Änderungen oder Datenschutzbedingungen.

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9.4 Für Inhalte, rechtliche Pflichtseiten (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) und Compliance (z. B. Cookies) ist grundsätzlich die Kundschaft verantwortlich; die Agentur kann hierzu unterstützen, jedoch keine Rechtsberatung leisten.

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9.5 Langfristige Funktionsfähigkeit / Abhängigkeiten von Drittanbietern: Webseiten unterliegen technischen Veränderungen und Abhängigkeiten, die sich langfristig nicht vollständig vorhersehen lassen (z. B. Updates von CMS/Frameworks, Browser- oder Serverumgebungen, Sicherheitsanforderungen sowie Änderungen oder Einstellung der Weiterentwicklung von Plugins, CMS, Themes oder Drittanbieter-Komponenten). Die Agentur übernimmt daher keine Garantie dafür, dass die Website über eine bestimmte Dauer ohne weitere Aufwände oder Anpassungen durchgehend funktionsfähig bleibt. Allfällige zukünftige Anpassungen, Updates oder Fehlerbehebungen sind – sofern kein Wartungs-/Supportpaket vereinbart ist – separat zu beauftragen und zu vergüten. Die Agentur entwickelt die Website nach zum Zeitpunkt der Erstellung branchenüblichen Standards und mit dem Ziel einer möglichst langlebigen, wartungsfreundlichen Lösung.

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9.6 Sicherheitsvorfälle / Hackerangriffe (auch bei Wartungsabo): Trotz sorgfältiger Umsetzung nach branchenüblichen Standards und – sofern vereinbart – Wartungs-/Supportleistungen kann die Agentur keine Garantie dafür übernehmen, dass eine Website jederzeit vor Sicherheitslücken, Malware oder Hackerangriffen geschützt ist. Sicherheitsrisiken können insbesondere durch Drittkomponenten (z. B. CMS, Plugins, Themes, Server-/Hosting-Umgebung) oder neue, nicht vorhersehbare Schwachstellen entstehen. Im Falle eines Sicherheitsvorfalls erbringt die Agentur Massnahmen zur Analyse und Instandsetzung ausschliesslich im Rahmen des im Wartungsabo vereinbarten Umfangs. Darüber hinausgehende Leistungen (z. B. umfassende Bereinigung, Wiederherstellung, Forensik, Neuaufbau, zusätzliche Sicherheitsmassnahmen, Koordination mit Hostinganbieter/Behörden, Wiederherstellung von Daten/Inhalten) werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Aufwand zum vereinbarten Stundenansatz zusätzlich verrechnet.

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9.7 Backups / Wiederherstellung: Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Kundschaft für regelmässige Datensicherungen (Backups) der Website und deren Inhalte verantwortlich (insbesondere bei eigenem Hosting). Ist im Rahmen eines Wartungsabos die Erstellung bzw. Kontrolle von Backups vereinbart, erfolgt dies nur im dort definierten Umfang (z. B. Turnus, Aufbewahrung, Wiederherstellungsumfang). Eine vollständige oder jederzeitige Wiederherstellbarkeit kann insbesondere bei technischen Störungen, Drittanbieter-Problemen oder Sicherheitsvorfällen nicht garantiert werden. Wiederherstellungsarbeiten und Datenrekonstruktionen, die über den vereinbarten Wartungsumfang hinausgehen, werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Aufwand zum vereinbarten Stundenansatz verrechnet.

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9.8 Verfügbarkeit / Reaktionszeit bei Wartungsabo: Bei Websites auf Drittplattformen (z. B. Wix) liegt die technische Verfügbarkeit (Hosting, SSL, Serverbetrieb) in der Verantwortung des jeweiligen Plattformanbieters. Die Agentur übernimmt keine Garantie für eine unterbruchsfreie Erreichbarkeit der Website. Bei gemeldeten technischen Problemen reagiert die Agentur innerhalb der im jeweiligen Wartungsabo vereinbarten Reaktionszeit und unternimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die notwendigen Schritte zur Behebung bzw. Eskalation an den Plattform- oder Hostinganbieter. Eine Behebung innerhalb einer bestimmten Frist kann nicht garantiert werden, da die Ursache häufig ausserhalb des Einflussbereichs der Agentur liegt.

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9.9 Erreichbarkeit während Ferienzeiten: Während Ferienzeiten (insbesondere Schulferien) sowie bei anderweitiger Abwesenheit kann sich die Reaktionszeit der Agentur verlängern. Die Agentur informiert die Kundschaft nach Möglichkeit im Voraus über längere Abwesenheiten.

10. Schulungen / Workshops

10.1 Schulungsinhalte, Unterlagen und Konzepte bleiben geistiges Eigentum der Agentur. Die Kundschaft erhält ein einfaches Nutzungsrecht für interne Zwecke.

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10.2 Terminverschiebungen durch die Kundschaft sind bis 7 Tage vor Termin kostenlos möglich. Danach kann die Agentur bereits angefallenen Aufwand bzw. eine Ausfallpauschale gemäss Offerte verrechnen.

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10.3 Bei Online-Schulungen ist die Kundschaft für eine geeignete technische Infrastruktur (Hardware, Software, Internetverbindung) verantwortlich.

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10.4 Kann eine Schulung aus wichtigen, nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit, technische Störungen, höhere Gewalt) durch die Agentur nicht durchgeführt werden, wird die Schulung nach Möglichkeit verschoben. Falls kein Ersatztermin zustande kommt, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

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10.5 Die Kundschaft stellt sicher, dass die Teilnehmenden informiert sind und pünktlich teilnehmen. Bei Nichterscheinen einzelner Teilnehmender besteht kein Anspruch auf Preisreduktion.

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10.6 Aufzeichnungen (Audio/Video/Screenrecording) sind nur mit gegenseitiger Zustimmung zulässig. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Unterlagen/Inhalten ist ohne schriftliche Zustimmung der Agentur nicht erlaubt.

11. Gewährleistung, Mängel

11.1 Die Agentur erbringt Leistungen nach branchenüblichen Standards. Kreative Leistungen unterliegen naturgemäss einem Gestaltungsspielraum; Geschmacksfragen sind keine Mängel.

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11.2 Mängel sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung schriftlich zu rügen und nachvollziehbar zu dokumentieren.

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11.3 Bei berechtigten Mängeln leistet die Agentur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen von Ziff. 12.

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11.4 SEO/GEO, Social Media und Marketing: Rankings in Suchmaschinen und KI-Suchsystemen, Reichweite, Interaktionen sowie Werbe- oder Verkaufserfolge hängen von Algorithmen und Entscheidungen Dritter (z. B. Google, Meta, LinkedIn) ab, auf welche die Agentur keinen Einfluss hat. Die Agentur schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg.

12. Haftung

12.1 Die Agentur haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

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12.2 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn, Betriebsunterbruch, Produktionsausfall) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

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12.3 Soweit gesetzlich zulässig haftet die Agentur für Datenverlust nur, sofern und soweit der Schaden auch bei ordnungsgemässen, aktuellen Datensicherungen eingetreten wäre. Für Störungen, Ausfälle, Datenverlust oder Sicherheitsvorfälle bei Drittanbietern (z. B. Cloud-Speicher, Hostinganbieter, Plattformdienste), auf deren Betrieb die Agentur keinen Einfluss hat, übernimmt die Agentur keine Haftung, sofern die Agentur den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

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12.4 Die Agentur haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Änderungen von Leistungen Dritter (z. B. Hosting-Anbieter, Domain-Registrare, Plugins, Drittsoftware, Schnittstellen, Zahlungs- oder Newsletter-Dienste), sofern die Agentur diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

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12.5 Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – insgesamt begrenzt auf den Betrag der für den betreffenden Auftrag bezahlten Vergütung. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungen (insbesondere bei Personenschäden).

13. Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.

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13.2 Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

14. Datenschutz

14.1 Die Agentur verarbeitet Personendaten im Rahmen der Vertragserfüllung.

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14.2 Bearbeitung von Personendaten im Auftrag (AVV/DPA): Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung Personendaten im Auftrag der Kundschaft bearbeitet (z. B. bei Website-Formularen, Newsletter-/CRM-Anbindungen, Hosting-/Wartungsleistungen oder Support mit Systemzugriff), erfolgt diese Bearbeitung als Auftragsbearbeitung. Die hierfür geltenden Bedingungen gemäss der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (AVV/DPA) der Agentur gelten als integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen der Kundschaft und der Agentur, ohne dass es einer separaten Unterzeichnung bedarf. Die jeweils aktuelle Version ist unter www.marthalee.ch/dpa abrufbar oder wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

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14.3 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Agentur geregelt: www.marthalee.ch/datenschutz

15. Beendigung / Projektstopp

15.1 Projektaufträge (z. B. Website-, Branding- und Grafikprojekte): Die Kundschaft kann einen Projektauftrag vorzeitig beenden. In diesem Fall sind alle bis zum Beendigungszeitpunkt nachweislich erbrachten Leistungen (insbesondere Arbeitsstunden) sowie bereits ausgelöste bzw. angefallene Dritt- und Nebenkosten (z. B. Lizenzen, Stockmaterial, externe Leistungen) zu vergüten. Zudem ist eine angemessene Entschädigung für bereits eingeplante Kapazitäten, Koordination sowie nicht mehr verwertbare Vorarbeiten geschuldet (Schadloshaltung; soweit anwendbar gemäss Art. 377 OR).

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15.2 Leistungen nach Stundenaufwand mit Schätzung (Erfahrungswert): Sofern die Agentur einen Aufwand als Erfahrungswert/Schätzung kommuniziert, stellt dies keine Pauschale dar. Abgerechnet wird der effektiv geleistete Aufwand. Bei Beendigung während der laufenden Umsetzung werden die bis dahin geleisteten Stunden sowie angefallene Dritt- und Nebenkosten in Rechnung gestellt.

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15.3 Laufende Leistungen (z. B. Wartung, Support, Betreuung)
Laufende Leistungen können – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende gekündigt werden. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben vorbehalten.

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15.4 Kündigung durch die Agentur
Die Agentur kann aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung oder rechtswidrigen Inhalten. Bis dahin erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind zu vergüten.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

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16.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem Zweck am nächsten kommt.

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16.3 Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Schweizer Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Einsiedeln (SZ).

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